Europäischer Gerichtshof bestätigt Bereichsausnahme
Am 21. März 2019 hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg die in NRW gemeinsam von Landesregierung, kommunalen Spitzenverbänden und anerkannte Hilfsorganisationen vertretene Rechtsauffassung bestätigt, wonach bei der Beauftragung von Rettungsdienstleistungen an die anerkannte Hilfsorganisationen die Bereichsausnahme greift.
Europaweite Ausschreibungen sind nicht mehr erforderlich.
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